Voraussetzung zur Anreise:
2 G
Beherbergungsbetriebe
2G
- Zugang für:
- Geimpfte, Genesene
- Kinder unter 14 Jahren
- Minderjährige SchülerInnen, die regelmäßig getestet werden
- Gastronomische Einrichtungen - Sperrstunde 22:00 Uhr
- FFP2-Maskenpflicht
- Zwingend erforderliche und unaufschiebbare nichttouristische Beherbergungsaufenthalte (z.B. Geschäftsreisen) unterliegen der 3G Plus
Pflicht. Geimpft, genesen, PCR-Test. Testpflicht bei Ankunft und alle weiteren 72 Stunden.
Werden mir die Kosten
für den ausgefallenen Aufenthalt bei Quarantäne erstattet?
- Ja, wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung mit COVID-19-Zusatz gebucht haben (z. B. ERGO-Versicherung)
- Nein, wenn ich keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen habe